Geschäftsvereinbarung

Als PDF herunterladen

LESEN SIE DIESE GESCHÄFTSVEREINBARUNG (NACHFOLGEND DIE VEREINBARUNG) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE BIMCOLLAB-DIENSTE NUTZEN UND DARAUF ZUGREIFEN ODER DIE BIMCOLLAB-SOFTWARE INSTALLIEREN UND NUTZEN. DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTE ODER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, NUTZEN SIE DIE DIENSTE NICHT UND INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT. IN DIESEM FALL KÖNNEN SIE IHR KONTO ODER ABONNEMENT KÜNDIGEN UND ERHALTEN EINE VOLLE ERSTATTUNG. ALLE RECHTE UND GARANTIEN FÜR DIE DIENSTE UND DIE SOFTWARE SIND IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT.

1. ALLGEMEINES

Sie dürfen unsere Websites und Webdienste (zusammenfassend die “Dienste”) in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nutzen und darauf zugreifen. Wenn Sie unsere Dienste für eine Organisation nutzen, erklären Sie sich mit diesen Bedingungen im Namen dieser Organisation einverstanden. Sie werden von Ihren Endnutzern alle erforderlichen Zustimmungen einholen, damit die Administratoren die in dieser Vereinbarung beschriebenen Aktivitäten durchführen und KUBUS die Dienste bereitstellen kann. Einige Dienstleistungen erfordern das Herunterladen, Installieren oder automatische Aktualisieren von Software, einschließlich Add-Ons für Software von Dritten und Dokumentation, ob auf Diskette, im “Nur-Lese”-Speicher, auf einem anderen Medium oder in einer anderen Form (zusammenfassend die “Software”), die Ihnen von der KUBUS BV (im Folgenden “KUBUS” genannt) zur Nutzung im Rahmen der Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert und nicht verkauft wird, und KUBUS behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die hierin gewährten Rechte beschränken sich auf das geistige Eigentum von KUBUS und schließen keine anderen Rechte ein.

2. RECHTE

Alle Eigentumsrechte an den Dienstleistungen, der Software und den dazugehörigen Materialien gehören KUBUS, sofern nicht anders angegeben. Alle Rechte am geistigen Eigentum, die mit den Dienstleistungen und der Software verbunden sind oder sich daraus ergeben, einschließlich des Urheberrechts, der Geschäftsgeheimnisse, der Patente und der Warenzeichen, sind Eigentum von KUBUS, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Vertragsbestimmungen und alle anderen anwendbaren nationalen Gesetze geschützt. Die Bestimmungen dieses Vertrags gelten auch für Software-Upgrades, die von KUBUS als Ersatz oder Ergänzung der ursprünglichen Software zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, ein solches Upgrade wird von einem separaten Vertrag begleitet; in diesem Fall gelten die Bestimmungen dieses separaten Vertrags.

3. DATENVERARBEITUNG

Mit Ausnahme von Vor-Ort-Installationen ist KUBUS für das Hosting aller in den Dienstleistungen verwendeten Daten verantwortlich. KUBUS setzt mindestens branchenübliche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre an die Dienste übermittelten Daten, einschließlich Konto- und Kontaktinformationen von Endnutzern (im Folgenden “Daten” genannt), zu übertragen, zu speichern und zu verarbeiten. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Integrität der Daten zu schützen und sie vor unbefugtem oder unrechtmäßigem Zugriff und Gebrauch zu bewahren. Die Daten werden in einem energieeffizienten Rechenzentrum in den Niederlanden gehostet. Soweit die Daten den EU-Datenschutzgesetzen unterliegen und von KUBUS als Datenverarbeiter in Ihrem Auftrag verarbeitet werden, nutzt und verarbeitet KUBUS die Daten, um die Dienstleistungen zu erbringen und die Verpflichtungen von KUBUS aus dem Vertrag zu erfüllen. KUBUS kann die Dienstleistungen von Zeit zu Zeit aktualisieren, was zu Unterbrechungen der Dienstleistungen führen kann, die jedoch auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.

4. ON-PREMISE-INSTALLATIONEN

Bei Vor-Ort-Installationen erklären Sie sich damit einverstanden, die volle Verantwortung für die Sicherheit und Backups der von BIMcollab auf Ihren Servern verarbeiteten Daten sowie für alle Datenschutzmaßnahmen gemäß EU-Recht und Ihren Unternehmens- und Projektrichtlinien zu übernehmen. In diesem Fall handelt KUBUS nicht als Datenverarbeiter in Ihrem Auftrag. Sie können Ihre Kopie der Software auf ein anderes Gerät verschieben. Danach müssen Sie die Software vollständig von dem vorherigen Gerät entfernen, indem Sie die Software deaktivieren.

5. SOFTWARE-ÜBERTRAGUNG

Sie sind nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen, auszustellen, weiterzugeben oder zu verschenken. Es ist Ihnen nicht gestattet, alle Ihre Rechte an der Software ohne schriftliche Zustimmung von KUBUS an einen Dritten zu übertragen.

6. ENDNUTZER UND ADMINISTRATOREN

Sie können nach erworbenem Leistungsumfang Benutzer für den Zugriff auf Ihre Daten und deren Änderung festlegen (sogenannte “Endbenutzer”). Sie können auch Endnutzer als “Administratoren” definieren. Sie erkennen an, dass Administratoren die Möglichkeit haben können, den Zugang von Endnutzern zu den Diensten zu überwachen, einzuschränken oder zu beenden und auch die Möglichkeit haben können, auf Ihre Daten in oder aus den Diensten zuzugreifen, sie offenzulegen, einzuschränken oder zu entfernen. Die Verantwortung von KUBUS erstreckt sich nicht auf die Verwaltung der Dienste. Sie sind verantwortlich für: (i) die Vertraulichkeit von Passwörtern und Administratorkonten zu wahren; (ii) den Zugang zu Administratorkonten zu verwalten; und (iii) sicherzustellen, dass die Nutzung der Dienste durch Administratoren mit dieser Vereinbarung übereinstimmt. Sie werden die unbefugte Nutzung der Dienste durch Ihre Endnutzer verhindern und jede unbefugte Nutzung der Dienste oder jeden unbefugten Zugang zu den Diensten beenden. Sie werden KUBUS unverzüglich über jede unbefugte Nutzung der Dienste oder jeden unbefugten Zugang zu den Diensten informieren.

7. ZUGRIFF DURCH DRITTE

Anfragen von Dritten können gültige Durchsuchungsbefehle, gerichtliche Anordnungen oder Vorladungen oder andere Anfragen sein, für die eine schriftliche Zustimmung der Endnutzer vorliegt, die eine Offenlegung erlaubt. Sie sind für die Beantwortung von Anfragen Dritter über Ihren eigenen Zugang zu Informationen verantwortlich.

8. ERLAUBTE NUTZUNG UND EINSCHRÄNKUNGEN

m Rahmen dieser Vereinbarung dürfen Sie die Dienste und die Software für die Anzahl der Benutzer und Projekte während des von Ihnen erworbenen Zeitraums nutzen. Es ist erlaubt, den Dienst oder die Software für die Speicherung und (Re-)Produktion von Material zu nutzen, vorausgesetzt, dass dieses Material nicht urheberrechtlich geschützt ist oder Sie das Urheberrecht daran besitzen, oder dass es sich um Material handelt, zu dessen Vervielfältigung Sie befugt oder gesetzlich berechtigt sind. Es ist nicht gestattet, die Dienste oder die Software über ein Netzwerk so zur Verfügung zu stellen, dass sie gleichzeitig von mehr Nutzern als der erworbenen Menge genutzt werden können. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder durch geltendes Recht gestattet, dürfen Sie die Software weder ganz noch teilweise kopieren, dekompilieren oder disassemblieren, modifizieren oder zurückentwickeln, um die Software oder Ableitungen davon neu zu erstellen.

9. ZUSTIMMUNG ZUR DATENNUTZUNG

Sie erklären sich damit einverstanden, dass KUBUS technische Informationen über Ihren Computer und die Nutzung der Software und Dienstleistungen sammelt. Diese Informationen werden in regelmäßigen Abständen erhoben, um die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrages zu überprüfen, und zwar in einer Form, in der Sie nicht identifiziert werden können. KUBUS ist berechtigt, diese Informationen zum Schutz vor Missbrauch und zur Analyse der Nutzung für die Verbesserung der Dienste und der Software zu verwenden. Sie behalten die vollen Eigentumsrechte an den von Ihnen (oder Ihren berechtigten Nutzern) erstellten und an die Dienste übermittelten oder hochgeladenen Dateien, Entwürfen, Modellen, Datensätzen, Bildern, Dokumenten oder ähnlichen Materialien. Sie erklären sich damit einverstanden, dass KUBUS Ihre Daten in anonymisierter Form zum Testen oder Verbessern der Software und der Dienste verwenden darf.

10. PREIS, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

Die Zahlungsfrist beginnt am ersten Tag des auf die Auftragsbestätigung folgenden Monats. Abonnements laufen immer volle Kalendermonate. Das Verlängerungsdatum fällt daher automatisch auf den letzten Tag des Monats am Ende der gewählten Zahlungsfrist. Rechnungen werden maximal drei Wochen vor dem Verlängerungsdatum versandt. Sie sind damit einverstanden, dass KUBUS die Preise für die Leistungen und die Software einmal jährlich und nur zu einem Verlängerungsdatum anpassen kann. Die Preise in Euro legen Preise in anderen Währungen fest, die einmal pro Quartal mit den aktuellen Wechselkursen korrigiert werden können. DIE ZAHLUNG FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN MUSS VOR DEM VERLÄNGERUNGSDATUM EINGEGANGEN SEIN. KUBUS behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Dienstleistungen zu sperren, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen ist. Dieser Fall entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, alle Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuhalten. KUBUS haftet in keiner Weise für Schäden, die durch die Sperrung des Zugangs zu den Diensten aus diesen Gründen entstehen. Der Zugang wird innerhalb eines Arbeitstages wiederhergestellt, nachdem Sie alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllt haben.

11. BEENDIGUNG

Die vorliegende Vereinbarung gilt bis zu ihrer Beendigung. Ein Abonnement des Dienstes wird automatisch zum Verlängerungsdatum für den gleichen (Zahlungs-)Zeitraum wie zuvor verlängert. Die Kündigung muss mindestens einen Kalendermonat vor dem Verlängerungsdatum schriftlich (oder per E-Mail an info@bimcollab.com ) bei KUBUS eingehen. Ihre Rechte aus diesem Vertrag enden automatisch und ohne Benachrichtigung durch KUBUS, wenn Sie eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages nicht einhalten. Bei Beendigung dieses Vertrags stellen Sie die Nutzung der Dienste und der Software ein, vernichten alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software, und der Zugang zu den Diensten wird gesperrt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Informationen vor dem Enddatum der Dienste herunterzuladen und zu sichern.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

oweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der obigen Bestimmungen haften KUBUS oder seine Lieferanten nicht für Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder anderen Vermögensschäden) durch die Nutzung der Software, selbst wenn KUBUS die Möglichkeit solcher Schäden bekannt war. Die Gesamthaftung von KUBUS gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für die Software bezahlt haben.

13. NUTZUNGSKONTROLLEN

Sie verpflichten sich, die Software nicht für Zwecke zu verwenden, die nach den Gesetzen des niederländischen Staates verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen.

14. ANWENDBARES RECHT UND TRENNBARKEIT

Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen der Niederlande und ist nach diesen auszulegen. Beide Parteien vereinbaren, dass die ausschließliche Zuständigkeit und der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen ihnen ein Gericht mit Sitz in den Niederlanden sein soll. Wenn die Entscheidung eines niederländischen Gerichts nicht vollstreckbar ist, kann KUBUS einen anderen Gerichtsstand für Rechtsmittel wählen. Sollte ein Teil dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für nicht bindend erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages weiterhin in Kraft.

15. SIE BESTÄTIGEN

DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE AN DIE BEDINGUNGEN GEBUNDEN SIND. SIE ERKLÄREN SICH FERNER DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ES SICH UM DIE VOLLSTÄNDIGE UND AUSSCHLIESSLICHE ERKLÄRUNG DER VEREINBARUNG ZWISCHEN KUBUS UND IHNEN HANDELT, DIE JEDEN VORSCHLAG ODER JEDE FRÜHERE VEREINBARUNG, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, UND JEDE ANDERE KOMMUNIKATION ZWISCHEN KUBUSUND IHNEN BEZÜGLICH DES GEGENSTANDS DIESER VEREINBARUNG ERSETZT. Bei unterschiedlicher Auslegung zwischen übersetzten Versionen und der englischen Version hat die englische Version stets Vorrang

15-10-2024
©BIMCOLLAB / KUBUS BV